Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ministeriale

MINISTERIALE

- wer Herrschaftsrechte im Auftrag ausübt
- als Stand zwischen KAISER und ADEL; sogenannte Dienstmannen
- der Kaiser suchte seit dem 11./12. Jahrhundert sich die Ministerialen eng zu verbinden und schuf so den Beamtentypus, denn er benötigte treue Untergebene gegen den Adel
- bis ins 13. Jahrhundert waren sie trotz häufigen Reichtums als Unfreie eingestuft; Ehen mit adeligen Damen konnten nur unter VERLUST aller Rechte der Adligen eingegangen werden → Ansehensverlust auch beim VOLK
- Betrauung mit Ämtern durch hohe Adlige, dann Verselbständigung je nach Fähigkeit und nach Umständen - TOD, Entlassung, KRIEG etc. - Herausbildung eigener Herrschaftsbereiche
- MARSCHALL, SCHENK, TRUCHSEß, Kämmerer…
- die Grundherren wollen ab dem 11. Jahrhundert ihre Herrschaften besser nutzen → sie unterstellen Teilbereiche Getreuen, die dieses Dienstgut frei verwalten und einen bestimmten Anteil ihrem Dienstherrn abführen
- höchste FORM sind die Reichsministerialen → am bekanntesten wurde das Geschlecht der BOLANDEN
- bildeten mindestens ¾ der Ritterschaft

ministeriale.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:17 von 127.0.0.1