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notverordnung

NOTVERORDNUNGEN

- wurde bereits vor HITLER durch BRÜNING u.a. praktiziert und stand auf dem BODEN der Weimarer VERFASSUNG
- Hitler nutzte im Anschluß des Reichstagsbrandes diese MÖGLICHKEIT, politische Gegner kaltzustellen, u.a. am 28.2.33: „…zum Schutze von VOLK und STAAT“ → heben die verfassungsmäßigen Garantien auf Freiheitsrechte auf, d.i. die eigentliche Aufgabe des Versuchs der WEIMARER REPUBLIK mit ihrer westlichen DEMOKRATIE
- bilden die Grundlage des ERMÄCHTIGUNGSGESETZEes vom 24.3.33

Dietramszeller Notverordnung

August 1931
Die Erfahrungen [..] zwangen mich dazu, Länder und Gemeinden auf eigene Füße zu stellen; dafür sollten sie alle Rechte und Vollmachten bekommen und auch nach außen hin die volle VERANTWORTUNG für die Aufrechterhaltung einer gesunden Finanzpolitik tragen. Es mußte dazu erst ein staatsrechtlicher Zustand geschaffen werden. Das geschah für die Länder in der sogenannten Dietramzeller Notverordnung, die nach 1932 auch auf die Gemeinden ausgedehnt werden sollte. ZWECK dieses Systems war, noch einen letzten Versuch in allen Konsequenzen mit der Selbstverwaltung zu machen. (BRÜNING)

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