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VERANTWORTUNG

Daß alles Tun und Unterlassen begleitende BEWUßTSEIN davon, daß wir nicht milieu- oder situationsbedingt handeln, sondern daß wir so handeln können, wie wir handeln oder auch anders, d.h. also, daß die Folgen unserer Handlungen uns nicht nur zugerechnet werden können, sondern müssen. → daraus entspringt die FREIHEIT;
- hebt die ANGST auf (Barnouw)
- eine notwendige Folge der menschlichen WILLENSFREIHEIT und der darin gründenden ZURECHNUNGSFÄHIGKEIT (Brugger)
- das Aufsichnehmen der Folgen des eigenen Tuns, zu dem der MENSCH als sittliche Person sich innerlich genötigt fühlt, da er sie sich selbst seinem eigenen freien WILLENSENTSCHLUSS zurechnen muß (Hoffmeister)
- der Mensch ist unfähig, Verantwortung zu üben (NIETZSCHE)
- bedeutet eine ETHIK der Gewißheiten, die Zuweisung von SCHULD, wenn der GERECHTIGKEIT Geltung verschafft werden muß; Gewißheit beim Aufsichnehmen von Schuld, wenn Tugendhaftigkeit kultiviert werden soll (Norton)
- fungierte bei den GERMANEN zur ABWEHR sittlichen Sumpfes (ROSENBERG)
- Schwer ruht das Haupt, das eine Krone drückt. (SHAKESPEARE)
- Ein Oberherr betraut einen Vasallen mit einem bestimmten Aufgabenbereich, für den er ihm Rede und Antwort zu stehen hat. Die Ver-Antwortung zielt darauf, daß Rechenschaft über diesen Aufgabenbereich abzulegen ist, und zwar demjenigen gegenüber, der den Verantwortlichen mit der entsprechenden Aufgabe versehen hat. (Sieferle)
- Sich offenbar machen gegen eine Frage. Der Verantwortende greift auf sich zurück und holt sich her in die Antwort - Reflexion. Er nimmt sich selbst in das Offenbarmachen hinein und kommt damit weg von der Fraglichkeit. (Weischedel)
- realisiert sich am tiefsten in dem unmittelbaren ICH-Du-VERHÄLTNIS, vielleicht nur hier

beschränkte Verantwortung

- wurde von vielen großen Philosophen des Altertums und Religionsstiftern entschieden gelehrt (Forel)

Essay Verantwortung

Der BEGRIFF der Verantwortung hat im alten Griechenland eine bedeutsame FUNKTION als REGULATIV des Zusammenlebens besessen. So ist seit der Frühzeit Verantwortung als anthropologische VORAUSSETZUNG des Menschseins bezeugt, so daß man leicht auf die IDEE kommen könnte, sie nicht nur als Regulativ, sondern sogar als ein KONSTITUTIV für die sozialpolitische Kontinuität der griechischen POLIS zu begreifen. Die ausgeübte VERANTWORTLICHKEIT war ein Garant für den Fortbestand rechtlicher Verhältnisse. Es finden sich in den alten Überlieferungen Stellen, die die WELT als einen KOSMOS, d.i. ein wohlgeordnetes Schmuckgebilde, fassen, der der Welt als Vorbild dient: In dieser Ordnung sind die letzten Schranken ethisch, sie sind überhaupt Gesetze des Seins, nicht Konventionen eines bloßen Sollens. Zwei Göttinnen garantieren die Rechtmäßigkeit der Ordnung, die Zeustöchter THEMIS und DIKE. Themis vertritt das Gesetzt- und Gültigsein des Rechts, Dike bezeichnet den zukommenden Anteil, auf den jeder einzelne Anspruch hat. Sie kann diesen Anspruch gegebenenfalls bei ihrem Vater, ZEUS, durchsetzen. Der die gegebene RECHTSORDNUNG verletzende Rechtsbrecher wird von Dike zur Verantwortung gezogen. Früher oder später. Darauf konnte sich in den Vorstellungen der Frühzeit jeder einzelne verlassen. Allerdings ist mit einem fast als Vergeltung (NEMESIS) aufgefaßten Verantwortungsbegriff dieser noch nicht erfaßt; es ist das BILD von einer Rechtsordnung, in der der einzelne nur eine sehr begrenzte ENTSCHEIDUNGsfähigkeit besitzt, die er aber wahrnehmen muß. Ein schönes Bild, das die in der Frühzeit vorherrschende Vorstellung von Verantwortung zeichnet, stammt von JAEGER: „Paris hat den Anteil des Menschen an seinem SCHICKSAL erfüllt.“ Hierin kommt die ganze TRAGIK des einzelnen in der geschaffenen Ordnung zum AUSDRUCK.
PARIS stand vor der Entscheidung, von drei unsterblichen Schönheiten (HERA, APHRODITE und ATHENE) die schönste zu wählen. Wie er sich auch entschieden hätte, in jedem Falle wären zwei der drei Göttinnen zu seinen Todfeindinnen geworden. Und die Tragik wird UNS erst richtig bewußt, wenn wir dazu die Kenntnis erhalten, daß Entschuldigungen, die zu einer frevelhaften TAT führten, zwar vorgebracht werden konnten, allerdings keine Relevanz für das zu erwartende URTEIL besaßen.
Diese Entschuldigungen würden die Zurechnungsfähigkeit (Imputabilität) des einzelnen beeinträchtigen; eine solche Beeinträchtigung des einzelnen war den Frühgriechen jedoch FREMD, denn jeder stand mehr oder weniger in einem Wirkgewebe ihn lenkender GÖTTER, des Schicksals, so daß die Tat als solche in keinem Falle einem eigenen WILLEn entstammte, andererseits jede seiner taten nur dem Eigenwillen entstammten, durch den die Götter straften oder lobten, auch spielten. Letztlich zählte allein die Tat, und diese wurde dann auch streng kanonisch beurteilt.

Der erste PHILOSOPH, der den Begriff der Verantwortung zu fassen suchte, war ANAXIMANDER. Er setzte das APEIRON, jenes unbestimmte, EWIG quellende Unendliche. Dieses unbestimmte, qualitätslose Apeiron scheidet zunächst die vier Anaximandrischen Grundelemente (FEUER, Wasser, ERDE und Luft) aus sich aus, und zwar als durchaus gleichberechtigte, freie, für ihr Tun verantwortliche persönliche Wesen. Er erläutert näher: Würden sich diese nun auf ihr DASEIN in der jedem von ihnen zugewiesenen (!) SPHÄRE beschränken, so geschähe kein UNRECHT in der Welt. So aber verwandelt jedes der ELEMENTe Teile der anderen in sich, indem es in deren FORM erscheint (z.B. Wasser im Meeresschlamm) und tut dieser dadurch Abbruch; schafft somit Unrecht.

Eine eindeutige Ausrichtung der Verantwortlichkeit auf die GLÜCKSELIGKEIT nimmt PYTHAGORAS. Verantwortung zu haben beziehungsweise zu fühlen ist Pythagoras notwendige Voraussetzung zur Erlangung des Glücks (Eudaimonie): „Den Pfad der WAHRHEIT [aus Pindars Pythagoras 3, 103] zu beschreiben, der zum Ziele führt mit Maß in allen Dingen, aber doch so, daß man sich die Lust am LEBEN nicht verkümmern läßt und froh die Gaben der Götter genießt, ist allein Sache des für sein Tun Verantwortlichen und sich SELBST die VOLLENDUNG schuldenden Menschen.“

GORGIAS, ein SOPHIST, stellte sich die Frage nach der MOTIVATION des Handelns.

Gorgias differenzierte zwischen aus dem Menschen resultierendem und von außen motiviertem HANDELN. Somit verschiebt sich der Bewertungsblickwinkel.
Zum Vergleich: In der Frühzeit war alleiniges Kriterium nicht ein zufälliger individueller Anlaß, sondern einzig und allein die Tat.
Aber eines bleibt bestehen: Die göttliche WELTORDNUNG impliziert das Unrecht; das RECHT entsteht mühsam als ein Ausgleichsmoment. Dike verbringt als Garantin der Ordnung die ZEIT vor dem Vaterstuhl, um die Durchsetzung der geschaffenen Ordnung flehend. Die Verantwortung des Menschen verschließt sich angesichts des Bewußtseins eines Vornehereingestraftseins: nicht geboren zu sein wäre das beste; das zweitbeste, früh zu STERBEN. - Dike geht weinend durch die Straßen.
Dieses Hesiodsche Bild nahm der Rechtsgelehrte SOLON auf. Dikes Auftrag gemäß will er die gerechte Polis-Ordnung herstellen. Das ist ein eindeutig ethisch begründetes und damit bewußt verantwortliches Verhältnis von INDIVIDUUM und GEMEINSCHAFT. Solon steht auf dem FUNDAMENT der archaischen Frühzeit, d.h., die gerechte Verteilung findet mechanisch statt. Das bedeutet folgendes:
Die STRAFE am Störer der Rechtsordnung haftet nicht allein am Täter, sie wird in (!) der Welt eingefordert. Die Strafe haftet somit nicht persönlich; es ist eine Sühneleistung für die gestörte Rechtsordnung. Es wird nicht die PERSON, sondern die Tat zur Verantwortung gezogen. Solons Ansatzpunkt lautet: Die Ordnung ist Bedingung für die Verantwortung, nicht die FREIHEIT der Person.
Diese Voraussetzung für das Zusammenleben ließ sich bei einem die Freiheit liebenden VOLK, wie den GRIECHEN, nicht durchhalten. Und so tat sich ein WIDERSPRUCH zwischen NOMOS (dem allgemein Gültigem) und physis (dem individuellen Empfinden) auf, der u.a. von dem Sophisten PROTAGORAS aufzulösen angemahnt wurde. Er machte den einzelnen zum Maß aller Dinge, zum Beziehungspunkt, von dem aus die Welt zu erklären ist. Das GESETZ, ohne das die Welt nicht zu funktionieren glaubt, wird zweiter Sieger. Das ist SOPHISTIK. Diese Tatsache allein dürfte nicht unwesentlich zum UNTERGANG der griechischen Poleis beigetragen haben, die wie jedes Gemeinwesen einer klaren Gesetzlichkeit bedurfte, um eben zu funktionieren. Aber der Grieche in der ÜBERGANGSZEIT von archaischem zu klassischem DENKEN besaß ein starkes Bewußtsein von der Freiheit, sein Denken war das Maß aller Dinge und für ihn gab es keine andere als die selbstbestimmte Verantwortlichkeit.

Auf Protagoras Füßen steht auch PLATON, doch er verkleidet es mystisch: „Der DÄMON kürt nicht euch, sondern ihr wählt einen Dämon; die Verantwortung trägt, wer wählt, Gott trägt sie nicht.“ Diese Zeilen stammen aus Platons „Staat“ und werden vom Herold der LACHESIS an die Seelen gerichtet, bevor sie ihr Lebenslos ziehen.
Das ist sehr mystisch und bedarf einer Erklärung: Platon benutzt aus der Frühzeit eine Vorstellung über das Schicksal, nach welcher die drei Töchter des Zeus (als Gott-Obervater) und der Themis (als Göttin des gesetzten, ewigen Rechts), KLOTHO, ATROPOS und Lachesis (die sogenannten Moiren) an der Weltachse sitzen und die Lebenslose spinnen. Man stellte sich die Weltachse als eine sich drehende Spinnachse vor, an dessen einem Ende Klotho den Faden spinnt und an dessen anderem Ende Atropos diesen abschneidet, so daß er in den Schoß der in der MITTE sitzenden Lachesis fällt, aus diesem dann die Seelen ihr Lebensglück ziehen.

Wer wählt, muß entscheiden können; wer entscheiden kann, ist FREI; wer frei ist, ist verantwortlich.

Nun ARISTOTELES. Zum PHILOSOPHIEREN ist Klarheit über die verwendeten Begriffe Grundvoraussetzung; also beginnt Aristoteles mit Erklärungen: „Als unfreiwillig gilt, was unter ZWANG oder aus Unwissen geschieht. Gewaltsam ist ein Vorgang, dessen bewegendes PRINZIP von außen her eingreift, und zwar so, daß bei seinem Einwirken die handelnde oder die erleidende Person in keiner Weise mitwirkt…“ (NE 1109 b 3 4 ff.) Diese Ausgangsposition fußt zweifellos auf dem Sophisten Gorgias. Danach „handelt der Mensch freiwillig, denn das Prinzip, das die dienenden Glieder des Leibes bewegt, ist im Menschen, und immer da, wo das bewegende Prinzip im Menschen liegt, steht es auch in der Macht des Menschen zu handeln oder nicht zu handeln.“ (NE 1110 a 14 f.)
Das ist sehr ALLGEMEIN, aber es sind die beiden Seiten der Aristotelischen Betrachtung, die hier in einem Schema festzuhalten sind:

Verschieden von bislang herkömmlichen Auffassungen ist die VERSCHIEBUNG der Freiheit unter die Fuchtel des Handelns. Freiheit wird dem Handeln nicht mehr vorangestellt, sondern tritt als CHARAKTER des Handelns auf. Aristoteles fragt sich: „In welchen Fällen darf man nun von GEWALT SPRECHEN? In undifferenzierter Weise doch wohl dann, wenn die URSACHE in den äußeren Umständen liegt und die handelnde Person in keiner Weise mitwirkt. Wie eine HANDLUNG gegen die andere abzuwägen ist, das ist schwer anzugeben, denn innerhalb der Einzelfälle zeigen sich große Unterschiede.“ (NE 1110 b 1 f. )
Dieses schwer ist problematisch. Im Original schreibt Aristoteles , d.h. nicht leicht. Nicht leicht und schwer scheinen Synonyme zu sein. Nun ist es aber so, daß die AUSSAGE über die Schwere eines aufzuzeigenden Sachverhalts Kenntnis beinhaltet: man weiß, wovon man spricht - zwangsläufig. Die Aussage über eine Nichtleichtigkeit der Darstellung eines Sachverhalts zeigt aber lediglich dessen Unkenntnis an: Man weiß nicht zwangsläufig, wovon man spricht. Das ist vielleicht nicht so wesentlich, wesentlich sind jedoch die weiteren Erklärungen, die Aristoteles gibt: In der Nutzanwendung des Unfreiwilligen auf die Unwissenheit gilt als Entscheidungsmoment, ob die Handlung wirklich unfreiwillig gewesen war, das GEFÜHL des Unbehagens und Bedauerns, das sich nach erfolgtem Tun einstellen kann. Sittliche Tüchtigkeit entfaltet sich im Bereich der irrationalen Regungen (NE 1109 b 30) und so unterscheidet er: Wer die erfolgte Handlung im nachhinein bedauert, gilt als unfreiwillig Fehlender, sofern es sich um eine Handlung aus Unwissenheit handelt; wer dies nicht tut, wird als nicht freiwillig Fehlender bezeichnet. „Der VOLLZUG einer Handlung, die auf GRUND von Unwissenheitsformen als unfreiwillig bezeichnet wird, muß Mißbehagen und nachträgliches BEDAUERN mit sich bringen… Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und auf Grund von Unwissenheit geschieht. Dementsprechend darf als freiwillig das angesehen werden, dessen bewegendes Prinzip in dem Handelnden selbst liegt, wobei er ein volles Wissen von den Einzelumständen der Handlung hat.“ (NE 1111 a 22 ff.)
Wer sich selbst mächtig ist, wer um sich und sein WOLLEN weiß, trägt das bewegende Prinzip erkannt in sich und weiß um sein Handeln, ist also frei. Der wichtigste Begriff der Zusammenfassung voriger Seiten ist Einzelumstände. Sie führen zur Entscheidung, und mit nämlicher befaßt sich Aristoteles auf den folgenden Seiten.
Die sittliche Grundentscheidung steht in ganz besonders engem Verhältnis zur sittlichen Tüchtigkeit und gilt für einen noch besseren Prüfstein der Charaktere als die Taten. (NE 1111 b6 f.) Mit diesem Gedanken verabschiedet sich Aristoteles endgültig von den Verantwortung betreffenden Grundintentionen seiner philosophiegeschichtlichen Vorgänger. Die Entscheidung muß grundsätzlich wirken. Das ist neu in Griechenland. Für die Altvorderen war die Tat entscheidend; das Befähigtsein zu dieser Tat beziehungsweise die Motivation spielten keine ROLLE. Aristoteles aber weist dem Begriff der Entscheidung Eliminierungen zu, die die Freiwilligkeit einer Handlung beschränken:

  • Der Unbeherrschte handelt, indem er seinem BEGEHREN nachgibt, nicht aber, indem er sich entscheidet. Der Beherrschte wiederum handelt durch Entscheidung, nicht durch Begehren.

→ Begehren als Einschränkung des Gültigkeitsbereiches einer Entscheidung

  • Eine Gemütswallung hat in ihrem affektiven Grundgestus noch viel weniger mit einer Entscheidung zu tun.

- das Affektive als Einschränkung des Gültigkeitsbereiches einer Entscheidung

  • Das Wünschen scheidet als Kriterium aus, weil kein Sichentscheiden für das Unmögliche wirklich werden kann.

- das Unmögliche als Einschränkung des Gültigkeitsbereiches einer Entscheidung

  • Die Entscheidung kann keine Meinung sein, denn Meinungen richten sich bekanntlich auf alles: auf das Ewige und das Unmögliche nicht weniger als auf das, was in unserer Macht steht. Man unterscheidet sie deshalb nach dem MAßSTAB von WAHR und falsch und nicht von GUT und SCHLECHT, was alleiniges Kriterium bei der Bewertung einer ethischen Entscheidung sein kann .

MEINUNG als außerhalb des Gültigkeitsbereiches einer Entscheidung stehendes (NE 1111 b 13-34)

Nach diesen vier Punkten, zu denen die Entscheidung ein ausschließendes Verhältnis besitzt, findet Aristoteles fünf Punkte zum Gültigkeitsbereichs:

  • Ob wir uns für Wert oder Unwert entscheiden, danach richtet sich unser ethischer Rang, nicht danach, ob wir in einem Wähnen darüber befangen sind.

→ die Entscheidung als Gradmesser für den ethischen Rang in der GESELLSCHAFT und vor uns selbst

  • Unsere Entscheidung richtet sich auf ergreifen oder meiden.

→ die Entscheidung als Wirklichkeitsausdruck, durch den wir aus dem Wirklichen auswählen

  • Unsere Entscheidung gilt dem, was sein soll: weil wir in unserer Entscheidung unserer Beziehung zu den Objekten den Charakter des richtigen haben wollen.

→ die Entscheidung als Prüfstein für das Wohlgefühl in der täglichen Auseinandersetzung mit der UMWELT

  • Wir entscheiden uns wegen des dritten Punktes für Dinge, deren Wert wir genau kennen.

→ die Entscheidung als Ausdruck für die Faßbarkeit unseres Willens

  • Es könnte aber infolge unseres fehlerhaften Charakters eine Entscheidung getroffen werden, die nicht sein sollte. Wir werden dennoch zu ihr stehen.

→ die Entscheidung als Ausdruck unserer Borniertheit (NE 1112 a 1-16)

Entscheidung ist also mit richtiger Planung und mit dem Durchdenken des Sachverhalts verbunden. Eine Entscheidung über etwas ist begründet auf einem sich-mächtiger-fühlen gegenüber dem für mich Entscheidbaren. Der eigene WILLE beherrscht die Umstände; nur in diesem Rahmen läßt sich für Aristoteles eine Entscheidung als Begriff fassen und nur in diesem Rahmen ist Verantwortung zu greifen, denn die praktische Auswirkung der sittlichen Entscheidung berührt zwangsläufig die Verantwortung. Verantwortung beschränkt sich für Aristoteles auf den Bereich, der in unserer Macht steht und somit verwirklicht werden kann [genauer müßte man wohl sagen: könnte], denn dies allein bleibt übrig. (NE 1112 a 28) So sind für ihn auch nicht das Hin und Her unserer Überlegung auf das ZIEL, sondern die Überlegungen auf dem Wege dahin entscheidend. (NE 1112 b 9) [Wer auf dem Wege ist, hat sich schon entschieden.] Aristoteles ist Pragmatiker, nicht Theoretiker. Überlegen ist Suchen; das letzte der ANALYSE ist das erste der Verwirklichung. Er richtet seine Untersuchungen eindeutig dahingehend aus, daß er immer auch nach der Durchführbarkeit fragt: „Das Suchen richtet sich bald auf die Werkzeuge, auf das WIE der Anwendung. MÖGLICH wird, was wir aus eigener Kraft vollbringen können, wobei Freundeshilfe in gewissem Sinne gleich eigener Tat ist. Das bewegende Prinzip sind wir.“ (NE 1112 b 25 ff.)
Wenn wir Verantwortung im Aristotelischen Sinne definieren wollen, dann vielleicht so: Verantwortung ist das Verhältnis von dem, was wir als ethisch richtig entschieden haben und der praktischen Nutzanwendung jener. Oder: Das Ziel kann nicht GEGENSTAND der Überlegung sein, sondern nur die Mittel dafür. (NE 1112 b 33)
Irgendwo dort muß auch das GLÜCK zu finden sein, denn „jeder hört auf zu suchen, wie er handeln soll [um GLÜCKLICH zu werden], sobald er das bewegende Prinzip auf sich selbst zurückgeführt hat, und zwar auf den Teil von sich selbst, der die FÜHRUNG hat [Verstandeselement]: dieser Teil ist es, der die Entscheidung fällt.“ (NE 1113 a 6 ff.)
Man könnte meinen, man drehe sich im Kreise. Fehlt das utopische Denkelement? Zur utopia gehört das Wünschen. Aristoteles benennt zweierlei Wünschen:

  1. Die einen halten ein Gut SCHLECHTHIN für den Gegenstand eines allgemeinen Wollens.
  2. Die anderen richten ihr Ziel auf das Gut, was ihnen als ein solches erscheint. (NE 1113 a 14-16)

Aristoteles nennt die zwei Seiten und positioniert sich folgendermaßen: „Nun ist es aber so, daß es kein natürliches beziehungsweise allgemeinverbindliches Ziel des Wünschens gibt, sondern nur das, was einem jeweils als GUT erscheint.“ (NE 1113 a 22)
Aber „sie [die sittliche Entscheidung] steht in ganz besonders engem Verhältnis zur sittlichen Tüchtigkeit und gilt für einen noch besseren Prüfstein der Charaktere.“ (ME 1111 b 6 f.) Demnach gibt es ein wirkliches und ein als solches scheinendes höchstes GUT? Das Gute erhebt den Anspruch der WAHRHEIT, wenn auch für jeden seine. Man kommt an Platon nicht vorbei. Aristoteles schreibt dazu: „Absolut genommen und in Wahrheit ist das Gut [im GEGENSATZ zum Guten dasjenige, was man ergreifen kann] schlechthin Gegenstand des Wünschens, für den jeweils das, was ihm als Gut erscheint. Das bedeutet: Für den hochwertigen Menschen ist Gegenstand des Wünschens, was tatsächlich ein [somit gibt es auch noch andere] Gut ist. Für den Minderwertigen aber kommen nur Zufallsdinge in Frage.“ (ME 1113 a 25 ff.) Die getroffene Entscheidung des so bezeichneten Minderwertigen ist für Aristoteles mit einer Täuschung verbunden, denn: „Die Lockung des Genusses ist der Grund, warum sie sich täuschen. Der Genuß ist kein echtes Gut, sondern erscheint nur als solches. Die MASSE wählt daher den GENUß, weil sie ihn für ein GUT hält, und scheut das Unangenehme, weil sie es für ein Übel hält.“ (NE 1113 b 1 ff.)
Aristoteles ist Aristokrat.

Zum vorletzten Kapitel: Wenn uns das Ziel KLAR ist, sind die MITTEL, die wir, um dahin zu kommen, anwenden, freiwillig in Ansehung unserer Entscheidung. Durch Überlegen und Entscheiden begeben wir uns in den Rahmen, wo eine Bestätigung sittlicher VORTREFFLICHKEIT in all ihren Entscheidungsformen auf die Mittel zum Ziel gerichtet sind. Man könnte also meinen, daß die Mittel, gleichsam den Weg beschreibend, selbst Ziel sind. Und so ist für Aristoteles die sittliche Vortrefflichkeit in unsere Macht gegeben, imgleichen unsere sittliche Minderwertigkeit: „Es steht bei uns zu handeln für ein edles und ebenso für ein verwerfliches Ziel.“ (NE 1113 b 11)
Und eben hierin zeigt sich das völlig neue in Aristoteles Denken gegenüber seinen griechischen Landsleuten: In bezug auf das Glücklichsein ist sittliche Vortrefflichkeit nicht an WISSEN gebunden, sondern an den Willen. Die Minderwertigkeit berechtigt ebenso zum glücklich-sein, wie das sittliche vortrefflich-sein. Der MENSCH wäre ansonsten nicht der Träger seiner Handlungen, mithin unfrei; dieses aber genau war bislang und ist auch für Aristoteles Voraussetzung sittlicher Betrachtungen (NE 1114 a 4 ff.). Die Verantwortung teilt sich im Sinne einer Berücksichtigung sittlicher Vortrefflichkeit mit; der SITTLICH Vortreffliche bedarf in seiner Grundentscheidung keiner anderen Prinzipien als der aus ihm selbst kommenden. Ich beziehe mich auf sein ALLGEMEIN-bekanntes, metaphysisches STOFF-FORM-Prinzip. Verantwortlich, im rechtlichen Sinne, kann auch derjenige sein, der sich freiwillig in die Unwissenheit begibt, z.B. durch den RAUSCH. (NE 1114 a 2)
Wenn der sich freiwillig in die Unwissenheit begebende das bejahende Prinzip [seine Verstandeskräfte] in sich außer Kraft setzt, kann er eigentlich nur doppelt bestraft werden, denn: „es stand ganz bei ihm, sich nicht zu betrinken.“ (NE 1113 b 28) Die Verantwortung bezieht sich auf den ganzen Menschen. Die Entscheidung für eine minderwertige Vortrefflichkeit muß auch deren Konsequenzen tragen, denn die Entscheidung ist freiwillig. So ist nur der Vollzug der Grundentscheidung problematisch. Ein sittlich Ungerechter kann nicht so einfach aufhören, dieses auch zu sein: „Denn auch ein Kranker könnte nicht auf diese Weise wieder GESUND werden.“ (NE 1114 a 13)
Und an dieser Stelle des 8.Kapitels im III.Buch wird er sozusagen kantisch-rigoros: „So hatte auch der Ungerechte und Zügellose am Anfang die MÖGLICHKEIT, nicht so zu werden… nachdem sie aber so geworden sind, haben sie keine Möglichkeit mehr, nicht so zu sein.“ (NE 1114 a 20) Das ist DETERMINISMUS; für Aristoteles begründet er unsere Verantwortlichkeit. Wir sind uns selbstverantwortlich, wir müssen uns dadurch auch, daß „Fehler, die man uns vorwirft, in unserer Macht stehen“ (NE 1114 a 29) vor uns selbst verantworten. Diese Verantwortung vollzieht sich durch den Anspruch, den wir uns nach dem Bilde unserer Möglichkeiten an uns selbst stellen. Wie anders könnten wir ansonsten von Fehlern sprechen, wenn wir sie nicht an einem Bilde in uns aufgezeigt bekämen? Aristoteles drückt diese Selbstverantwortlichkeit so aus: „Wenn der einzelne in gewissem Sinn Urheber seiner eigenen Grundlage ist, dann ist er unbedingt auch selbst in gewissem Sinn Urheber dessen, was ihm als Gut erscheint.“ (NE 1114 b 2)
Trefflichkeit und Minderwertigkeit stehen zur WAHL. Der Sokratische SATZ: Niemand tut freiwillig Böses! wird von Aristoteles geleugnet. Die Entscheidung muß fallen; allerdings stehen beide Entscheidungsmöglichkeiten jedem offen in ihrer konsequenten Unabdingbarkeit nach vollzogener Entscheidung: „Dem Minderwertigen steht in gleicher Weise die Möglichkeit des Eingreifens in sein Handeln zu Gebote, denn wir sagen, daß die charakterlichen Vorzüge etwas freiwilliges sind… dann sind auch die Formen der Minderwertigkeit freiwillig, denn für sie gilt das gleiche.“ (NE 1114 b 19 f.)
Im letzten KAPITEL lesen wir eine abschließende Bemerkung über Inhalt und Form: „Über unsere Handlungen sind wir Herren von Anfang bis zum Ende, da wir von den einzelnen Stadien ein Wissen haben. Bei den festen Grundhaltungen jedoch sind wir nur über den Anfang HERR.“ (NE 1114 b 28) Darauf lief alles hinaus: Die GRUNDENTSCHEIDUNG bestimmt unser sittliches Sein. Wir legen als freie Menschen fest, ob wir zu den Guten oder den Bösen gehören wollen. Der „Rest“ ergibt sich aus dieser Entscheidung.

verantwortung.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/04 10:29 von Robert-Christian Knorr