churfuerstenkolleg
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- | - Gesamtheit der vollberechtigten Mitglieder einer rechtsfähigen Einheit, hier der [[Churfürst]]en des [[Reich]]es\\ | + | - Gesamtheit der vollberechtigten Mitglieder einer rechtsfähigen |
- | - seit der Wahl des ersten [[Habsburg]]ers 1298, [[Albrecht]] I., beinahe unverändert\\ | + | - seit der [[Wahl]] des ersten [[Habsburg]]ers 1298, [[Albrecht]] I., beinahe unverändert\\ |
- läßt sich das Königswahlrecht der weltlichen Churfürsten darauf zurückführen, | - läßt sich das Königswahlrecht der weltlichen Churfürsten darauf zurückführen, | ||
- | - seit ca. 1338 verteidigten die zwischen Papst und [[Kaiser]] eingezwängten Churfürsten ihre [[Recht]]e und stellten fest, daß ein von ihnen einstimmig oder mit Mehrheit gewählter König nicht mehr der päpstlichen [[Approbation]] bedürfe, um rechtmäßig regieren zu können - sogenannter Rhenser Kurverein, 16. Juli 1338 \\ | + | - seit ca. 1338 verteidigten die zwischen |
churfuerstenkolleg.txt · Zuletzt geändert: 2023/05/02 12:37 von Robert-Christian Knorr