exemtion
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- | - Unterordnung der Klöster unter die [[Herrschaft]] des [[König]]s → diese Politik wurde zum Beispiel von [[Otto#Otto III.]] betrieben\\ | + | - Unterordnung der Klöster unter die [[Herrschaft]] des [[König]]s → diese [[Politik]] wurde zum Beispiel von [[Otto#Otto III.]] betrieben\\ |
- die Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ | - die Loslösung aus dem Gerichtsverband und Zuerkennung eigener Gerichtsbarkeit → somit ursprünglich ein Reservatrecht des Kaisers\\ | ||
- jede Befreiung von der ordentlichen [[Gerichtsbarkeit]] und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes - vgl. [[Immunität]]\\ | - jede Befreiung von der ordentlichen [[Gerichtsbarkeit]] und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes - vgl. [[Immunität]]\\ |
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