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fehde

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fehde [2008/10/13 11:12] Robert-Christian Knorrfehde [2019/07/28 16:10] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 - rechtlich anerkannte [[Form]] der [[Rache]]\\ - rechtlich anerkannte [[Form]] der [[Rache]]\\
 +- mußte drei Tage zuvor in einem Fehdebrief den Betroffenen (Sippe, Stadt, Land) angezeigt werden\\
 +- wer die Fehde aussprach, mußte sein [[Lehen]], sein Bürgerrecht oder etwaige mit dem Befehdeten zusammenhängende Rechte zurückgeben, zahlte einen Abzugszins und war seiner Verpflichtungen ledig\\
 - man will die gegnerische [[Sippe]] möglichst schwer schädigen, doch nicht ausrotten → Gewalttaten richteten sich zumeist gegen den besten [[Mann]] der gegnerischen Sippe\\ - man will die gegnerische [[Sippe]] möglichst schwer schädigen, doch nicht ausrotten → Gewalttaten richteten sich zumeist gegen den besten [[Mann]] der gegnerischen Sippe\\
 - auch Tötungen waren erlaubt und blieben ungebüßt \\ - auch Tötungen waren erlaubt und blieben ungebüßt \\
-- wurden durch [[Sühne]]vertrag beigelegt, in dem eine Bußleistung – //compositio// - vereinbart wurde, wonach ein beidseitiger Friedensschwur – Urfehde[[eid]] - geleistet wurde+- wurden durch Sühnevertrag beigelegt, in dem eine Bußleistung – //compositio// - vereinbart wurde, wonach ein beidseitiger Friedensschwur – Urfehdeeid - geleistet wurde
  
fehde.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/06 12:30 von Robert-Christian Knorr