Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


graf

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
graf [2012/08/31 23:25] Robert-Christian Knorrgraf [2019/07/28 16:12] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== GRAF ====== ====== GRAF ======
 vom germanischen //gerefa// für Einnehmer, Richter\\ vom germanischen //gerefa// für Einnehmer, Richter\\
-- wurde auf dem [[Gau]]-Thing von den Anwesenden gewählt\\+- wurde auf dem [[Gau]]-[[Thing]] von den Anwesenden gewählt\\
 - seit merowingischer [[Zeit]] an der Spitze eines besonderen Verwaltungsbezirks → zuerst nur Vollstreckungsbeamter mit militärischer [[Gewalt]]\\ - seit merowingischer [[Zeit]] an der Spitze eines besonderen Verwaltungsbezirks → zuerst nur Vollstreckungsbeamter mit militärischer [[Gewalt]]\\
 - seit [[Karolinger]]n durch [[Verdrängung]] des //thunginus// - [[Richter]], [[lex salica]] - ordentlicher Richter im [[Gau]], und zwar Hochrichter mit besonderem Grafen[[bann]], später regelmäßig mit [[Königsbann]], außerdem mit polizeilichen und fiskalischen Befugnissen\\ - seit [[Karolinger]]n durch [[Verdrängung]] des //thunginus// - [[Richter]], [[lex salica]] - ordentlicher Richter im [[Gau]], und zwar Hochrichter mit besonderem Grafen[[bann]], später regelmäßig mit [[Königsbann]], außerdem mit polizeilichen und fiskalischen Befugnissen\\
Zeile 8: Zeile 8:
 - Graf wurde Titel eines Landesherrn\\ - Graf wurde Titel eines Landesherrn\\
 - anders als die Markgrafen gestellt\\ - anders als die Markgrafen gestellt\\
-- unter dem bayrischen Herzog Heinrich wurde auf dem [[Ranshofener Landtag]] ein Gesetz angenommen, das die Grafen in volle Abhängigkeit zum [[Herzog]] stellten, wodurch der Herzog gegenüber dem Grafen im [[Besitz]] königlicher [[Recht]]e stand+- unter dem bayrischen Herzog Heinrich wurde auf dem [[Ranshofener Landtag]] ein [[Gesetz]] angenommen, das die Grafen in volle Abhängigkeit zum [[Herzog]] stellten, wodurch der Herzog gegenüber dem Grafen im [[Besitz]] königlicher [[Recht]]e stand
   * durfte keinen Geächteten schützen, sonst Titelverlust   * durfte keinen Geächteten schützen, sonst Titelverlust
   * durfte keinen Geächteten vor dem Gericht verteidigen, sonst Titelverlust   * durfte keinen Geächteten vor dem Gericht verteidigen, sonst Titelverlust
graf.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:12 von 127.0.0.1