immunitaet
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- die [[Exemtion]] (Befreiung von [[Pflicht]]en) einer [[Grundherrschaft]] aus der staatlichen Verwaltungs- | - die [[Exemtion]] (Befreiung von [[Pflicht]]en) einer [[Grundherrschaft]] aus der staatlichen Verwaltungs- | ||
- dem staatlichen Funktionär wurden Amtshandlungen im Immunitätsbezirk verwehrt, diese wurden dem Immunitätsherren zugesprochen, | - dem staatlichen Funktionär wurden Amtshandlungen im Immunitätsbezirk verwehrt, diese wurden dem Immunitätsherren zugesprochen, | ||
- | - bedeutete auch ursprünglich ein Mittel, um den Gottesdienst vor Störungen zu schützen\\ | + | - bedeutete auch ursprünglich ein [[Mittel]], um den Gottesdienst vor Störungen zu schützen\\ |
- | - entwickelte sich von der Funktion zu einer Funktion in einem bestimmten Immunitätsbezirk → die Grenzen wurden durch Kreuze sichtlich angegeben und bildeten mitunter eine [[Bann]]meile\\ | + | - entwickelte sich von der Funktion zu einer Funktion in einem bestimmten Immunitätsbezirk → die Grenzen wurden durch Kreuze sichtlich angegeben und bildeten mitunter eine [[Bannmeile]]\\ |
- | - wenn der [[König]] kein [[Recht]] sprechen konnte, so tat’s der [[Graf]] → war kein Graf einem solchen Gebiet zugeteilt, so war´s ein rechtsfreier [[Raum]], d.i. die Immunität jeglichen Tuns\\ | + | - wenn der [[König]] kein [[Recht]] |
- schuf die [[Möglichkeit]], | - schuf die [[Möglichkeit]], | ||
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