IMMUNITÄT
fränkische Immunität
- die EXEMTION (Befreiung von PFLICHTen) einer GRUNDHERRSCHAFT aus der staatlichen Verwaltungs- und Gerichtsorganisation → besonders im Frühmittelalter
- dem staatlichen Funktionär wurden Amtshandlungen im Immunitätsbezirk verwehrt, diese wurden dem Immunitätsherren zugesprochen, der einen VOGT, advocatus, bestellte und einen in Frage kommenden Exemten vor dem GRAFENGERICHT vertrat beziehungsweise verteidigte
- bedeutete auch ursprünglich ein MITTEL, um den Gottesdienst vor Störungen zu schützen
- entwickelte sich von der Funktion zu einer Funktion in einem bestimmten Immunitätsbezirk → die Grenzen wurden durch Kreuze sichtlich angegeben und bildeten mitunter eine BANNMEILE
- wenn der KÖNIG kein RECHT SPRECHEN konnte, so tat’s der GRAF → war kein Graf einem solchen Gebiet zugeteilt, so war´s ein rechtsfreier RAUM, d.i. die Immunität jeglichen Tuns
- schuf die MÖGLICHKEIT, POLITIK gegen die MACHT des Königs zu machen, sie zu durchlöchern