kammergericht
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- erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Ewigen Landfrieden 1495\\ | - erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Ewigen Landfrieden 1495\\ | ||
- | - 1495 wurde das [[Reichskammergericht]] als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: | + | - 1495 wurde das [[Reichskammergericht]] als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: |
- die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der [[König]] den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden\\ | - die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der [[König]] den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden\\ | ||
- saß 1496 in Nürnberg, 1524 in Eßlingen, 1526 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar | - saß 1496 in Nürnberg, 1524 in Eßlingen, 1526 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar | ||
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