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kammergericht

KAMMERGERICHT

- ist mit studierten JURISTen besetzt
- erstmals 1415 nachweisbar und wird zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Ewigen Landfrieden 1495
- 1495 wurde das REICHSKAMMERGERICHT als ein Gericht mit Beteiligung der Stände installiert: der RICHTER kam aus dem Reichsfürstenstand, die 16 Beisitzer oder Urteiler waren zur Hälfte gelehrte Juristen und zur anderen Adelige, dabei mindestens Reichsritter
- die Ernennung von Richtern und Urteilern blieb von Anfang an strittig → 1507 einigte man sich darauf, daß der KÖNIG den Richter entsandte, während die Urteiler in einem komplizierten Verfahren im Zusammenwirken von König, Kurfürsten und Reichskreisen bestimmt wurden
- saß 1496 in Nürnberg, 1524 in Eßlingen, 1526 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar

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