reichsstaende
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====== REICHSSTÄNDE ====== | ====== REICHSSTÄNDE ====== | ||
- | - Es gilt als Reichsstand, | + | - Es gilt als [[Reichsstand]], wer die Regalien unmittelbar vom [[Kaiser]] zu [[Lehen]] trägt, d.h., jeder vom Kaiser direkt belehnte [[Fürst]] hatte das [[Recht]], eine Virilstimme in Anspruch zu nehmen. Diese Stimme haftete an der [[Dynastie]], nicht am Territorium - bis 1356: [[Goldene Bulle]]. Die Goldene Bulle ließ die [[Möglichkeit]] verlöschen, |
- gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches\\ | - gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches\\ | ||
- haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im [[Reichstag]] | - haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im [[Reichstag]] | ||
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Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände: | Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände: | ||
- der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, | - der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, | ||
- | - der Antragsteller muß seine Steuern direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen ([[Pufendorf]])\\ | + | - der Antragsteller muß seine [[Steuern]] direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen ([[Pufendorf]])\\ |
- die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des [[Glauben# | - die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des [[Glauben# | ||
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