Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


reichsstaende

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
reichsstaende [2009/11/20 13:24] Robert-Christian Knorrreichsstaende [2018/12/22 19:18] Robert-Christian Knorr
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== REICHSSTÄNDE ====== ====== REICHSSTÄNDE ======
  
-- Es gilt als Reichsstand, wer die Regalien unmittelbar vom [[Kaiser]] zu [[Lehen]] trägt, d.h., jeder vom Kaiser direkt belehnte [[Fürst]] hatte das [[Recht]], eine Virilstimme in Anspruch zu nehmen. Diese Stimme haftete an der Dynastie, nicht am Territorium - bis 1356: [[Goldene Bulle]]. Die Goldene Bulle ließ die [[Möglichkeit]] verlöschen, durch Erbteilungen zusätzliche Stimmen zu erwerben. Ab dann herrscht das [[Prinzip]] der Primogenitur. \\+- Es gilt als [[Reichsstand]], wer die Regalien unmittelbar vom [[Kaiser]] zu [[Lehen]] trägt, d.h., jeder vom Kaiser direkt belehnte [[Fürst]] hatte das [[Recht]], eine Virilstimme in Anspruch zu nehmen. Diese Stimme haftete an der [[Dynastie]], nicht am Territorium - bis 1356: [[Goldene Bulle]]. Die Goldene Bulle ließ die [[Möglichkeit]] verlöschen, durch Erbteilungen zusätzliche Stimmen zu erwerben. Ab dann herrscht das [[Prinzip]] der Primogenitur. \\
 - gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches\\ - gehören zu den bedeutenderen Gliedern des Reiches\\
 - haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im [[Reichstag]] - haben Sitz-, Rede- und Stimmrecht im [[Reichstag]]
Zeile 7: Zeile 7:
 Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände: Zur allgemeinen Anerkennung genügten folgende Tatbestände:
 - der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, dem Verzeichnis der Stände, eingeschrieben sein\\ - der Antragsteller muß in der Reichsmatrikel, dem Verzeichnis der Stände, eingeschrieben sein\\
-- der Antragsteller muß seine Steuern direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen ([[Pufendorf]])\\+- der Antragsteller muß seine [[Steuern]] direkt in das allgemeine Schatzamt, nicht in das eines anderen Standes zahlen ([[Pufendorf]])\\
 - die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des [[Glauben#Glaubens]] ohne Rücksprache mit dem Kaiser - die evangelischen Reichsstände betrachten sich um 1525 als Obrigkeit → entscheiden in Grundfragen des [[Glauben#Glaubens]] ohne Rücksprache mit dem Kaiser
  
  
reichsstaende.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:21 von 127.0.0.1