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 - eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes [[Recht]], durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen [[Herrschaft]], durch eine besondere [[Form]] materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)\\ - eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes [[Recht]], durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen [[Herrschaft]], durch eine besondere [[Form]] materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)\\
-- der im [[Staat]] zur Lebensordnung gewordene Teil der [[Seele]] (Eberhard)+- der im [[Staat]] zur Lebensordnung gewordene Teil der [[Seele]] (Eberhard)\\ 
 +- ein ethischer Begriff, Ausdruck einer [[Idee]]\\ 
 +- die Privilegierten von 1789 standen dem [[Bürgertum]] als Stand gegenüber, der ein Formideal, die //grandeur//, die //[[courtoisie]]//, die innere und äußere Vornehmheit, verkörperte, gleichviel, was der Verfall davon übrig gelassen hatte ([[Spengler]])
  
  
 ===== brandenburgische Stände ===== ===== brandenburgische Stände =====
 - übernehmen [[Schuld#Schulden]] von [[Joachim#Joachim II.]]\\ - übernehmen [[Schuld#Schulden]] von [[Joachim#Joachim II.]]\\
-- die Einnahmen durch Steuern gingen vorerst in die Ständeverwaltung → der brandenburgische [[Churfürst]] war von den Ständen abhängig+- die Einnahmen durch [[Steuern]] gingen vorerst in die Ständeverwaltung → der brandenburgische [[Churfürst]] war von den Ständen abhängig
  
  
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