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Inhaltsverzeichnis
STAND
- eine gesellschaftliche Großgruppe, die sich durch eigenes RECHT, durch ein bestimmtes Maß an Teilhabe an der politischen HERRSCHAFT, durch eine besondere FORM materieller Subsistenzbegründung und spezifisches Prestige von anderen unterscheidet (Danker)
- der im STAAT zur Lebensordnung gewordene Teil der SEELE (Eberhard)
brandenburgische Stände
- übernehmen Schulden von Joachim II.
- die Einnahmen durch Steuern gingen vorerst in die Ständeverwaltung → der brandenburgische CHURFÜRST war von den Ständen abhängig
exempte Stände
- streitbare REICHSSTÄNDE → ihr RECHT wird von anderen, mächtigeren Ständen angezweifelt, so daß sie sich gelegentlich auf Reichstagen vertreten lassen müssen, wodurch sie Gefahr laufen, zu Landständen herabzusinken