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 - das heimgefallene Reichsfürstentum - z.B. durch Aussterben eines Geschlechts - mußte wieder verliehen werden → Schwächung der Königsgewalt\\ - das heimgefallene Reichsfürstentum - z.B. durch Aussterben eines Geschlechts - mußte wieder verliehen werden → Schwächung der Königsgewalt\\
-- spätestens seit 1190 wurde das einstige [[Prinzip]] des Einzugs „erledigter [[Lehen]]“ durch die Widerspenstigkeit [[Hermann#Hermann I. von Thüringen]] derart ausgehöhlt, daß die deutschen [[König]]sich diesbezüglich gegen die [[Reichsfürst]]en nicht mehr durchsetzen konnten+- spätestens seit 1190 wurde das einstige [[Prinzip]] des Einzugs „erledigter [[Lehen]]“ durch die Widerspenstigkeit [[Hermann#Hermann I. von Thüringen]] derart ausgehöhlt, daß die deutschen [[König|Könige]] sich diesbezüglich gegen die [[Reichsfürst|Reichsfürsten]] nicht mehr durchsetzen konnten, eigentlich aber stand bereits um 1115 nach der [[https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_am_Welfesholz|Schlacht am Welfesholz]] fest, daß die Könige nicht mehr die Macht besaßen, einst vergebene Lehen einzuziehen, was sich dann auch auf die Reichsfürsten auswirkte, die ihrerseits gegenüber aufstrebenden udn von ihnen zum eigenen Aufstieg präferierten Grafen und anderen Vasallen keine Einziehung einst an diese vergebener Lehen durchsetzen konnten 
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 +^Fürstengeschlecht^Zeitraum des Leihezwangs^ 
 +|Askanier|erreichten ihr Ziel um die Mitte des 12. Jahrhunderts ihre Unabhängigkeit vom sächsischen Herzog| 
 +|Markgrafen der Steiermark|lösten sich aus dem Herzogtum Bayern| 
 +|Zähringer|machten sich gegenüber dem schwäbischen Herzog selbständig| 
  
leihezwang.txt · Zuletzt geändert: 2024/05/12 07:08 von Robert-Christian Knorr