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leihezwang

LEIHEZWANG

- das heimgefallene Reichsfürstentum - z.B. durch Aussterben eines Geschlechts - mußte wieder verliehen werden → Schwächung der Königsgewalt
- spätestens seit 1190 wurde das einstige PRINZIP des Einzugs „erledigter LEHEN“ durch die Widerspenstigkeit Hermann I. von Thüringen derart ausgehöhlt, daß die deutschen KÖNIGe sich diesbezüglich gegen die REICHSFÜRSTen nicht mehr durchsetzen konnten

leihezwang.txt · Zuletzt geändert: 2019/07/28 16:16 von 127.0.0.1