leihezwang
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- das heimgefallene Reichsfürstentum - z.B. durch Aussterben eines Geschlechts - mußte wieder verliehen werden → Schwächung der Königsgewalt\\ | - das heimgefallene Reichsfürstentum - z.B. durch Aussterben eines Geschlechts - mußte wieder verliehen werden → Schwächung der Königsgewalt\\ | ||
- | - spätestens seit 1190 wurde das einstige [[Prinzip]] des Einzugs „erledigter [[Lehen]]“ durch die Widerspenstigkeit [[Hermann# | + | - spätestens seit 1190 wurde das einstige [[Prinzip]] des Einzugs „erledigter [[Lehen]]“ durch die Widerspenstigkeit [[Hermann# |
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+ | ^Fürstengeschlecht^Zeitraum des Leihezwangs^ | ||
+ | |Askanier|erreichten ihr Ziel um die Mitte des 12. Jahrhunderts ihre Unabhängigkeit vom sächsischen Herzog| | ||
+ | |Markgrafen der Steiermark|lösten sich aus dem Herzogtum Bayern| | ||
+ | |Zähringer|machten sich gegenüber dem schwäbischen Herzog selbständig| | ||
leihezwang.1236517809.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 13:57 (Externe Bearbeitung)