naturrecht
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naturrecht [2010/08/26 10:48] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | naturrecht [2024/06/18 04:46] (aktuell) – [Mittelalter] Robert-Christian Knorr | ||
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- | + | - das Recht mutterrechtlicher Staaten ([[Bachofen]])\\ | |
- | - hat seine [[Bedeutung]] durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem [[Recht]] des [[Einzelne]]n, Stärksten - im [[Gegensatz]] dazu steht das historische Recht, //ius divinum//\\ | + | - hat seine [[Bedeutung]] durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem [[Recht]] des [[Einzelne|Einzelnen]], Stärksten - im [[Gegensatz]] dazu steht das historische Recht, //ius divinum//\\ |
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- stellt dem Recht der [[Gesellschaft]] das Recht der begrifflichen [[Persönlichkeit]] gegenüber ABER unter dem natürlichen [[Zustand]] versteht jeder die Fahrt nach seinen Utopien ([[Bahr]])\\ | - stellt dem Recht der [[Gesellschaft]] das Recht der begrifflichen [[Persönlichkeit]] gegenüber ABER unter dem natürlichen [[Zustand]] versteht jeder die Fahrt nach seinen Utopien ([[Bahr]])\\ | ||
- [[Gewalt]] ist naturgegeben, | - [[Gewalt]] ist naturgegeben, | ||
- | - induktiv: vom Einzelnen | + | - induktiv: vom einzelnen |
- | - bedeutet als [[Demokratie]] eine allen Menschen geschenkte [[Aristokratie]], | + | - bedeutet als [[Demokratie]] eine allen Menschen geschenkte [[Aristokratie]], |
- [[Pathos]] des dritten Standes\\\ | - [[Pathos]] des dritten Standes\\\ | ||
- eigentliche [[Substanz]] tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen [[Boden]] [[uns]] erschaffen durch unsrer Hände [[Fleiß]]. ([[Schiller]])\\ | - eigentliche [[Substanz]] tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen [[Boden]] [[uns]] erschaffen durch unsrer Hände [[Fleiß]]. ([[Schiller]])\\ | ||
+ | - wird von uns nicht als Wissenschaft anerkannt; sie ist die positive Jurisprudenz, | ||
- wird nicht von gesunder [[Vernunft]], | - wird nicht von gesunder [[Vernunft]], | ||
- die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen [[Natur]] des Menschen ([[Thomasius]])\\ | - die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen [[Natur]] des Menschen ([[Thomasius]])\\ | ||
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siehe auch [[Substanz vs. Mensch]] | siehe auch [[Substanz vs. Mensch]] | ||
+ | ===== Mittelalter ===== | ||
- | ===== neuere Geschichte | + | - das [[Scholastik# |
- | ==== 1. Melanchthon 1538 ==== | + | - aus der Natur des Menschen und der Dinge wird alles abgeleitet, daher Naturrecht, sind zwar [[Gemeinschaft]], |
- | - geht von der Ebenbildlichkeit Gottes aus → das Recht soll dem verderbten Zustand, ausgehend vom Zustand der [[Unschuld]] vor dem [[Sündenfall]], | + | - die [[Nominalismus# |
+ | |||
+ | ===== Frühneuzeit | ||
+ | ==== Grotius 1625 ==== | ||
- | ==== 2. Grotius 1625 ==== | ||
- bezeichnet den menschlichen Naturtrieb der Geselligkeit und die daraus entspringenden Forderungen als Quellen des Rechts\\ | - bezeichnet den menschlichen Naturtrieb der Geselligkeit und die daraus entspringenden Forderungen als Quellen des Rechts\\ | ||
- läßt jedoch die äußeren Einwirkungen der [[Offenbarung]] bestehen | - läßt jedoch die äußeren Einwirkungen der [[Offenbarung]] bestehen | ||
- | ==== 3. Pufendorf | + | ==== Luther 1520 ==== |
+ | |||
+ | * [[Gott]] hat sein [[Gesetz]] in aller Menschen [[Herz]] geschrieben. | ||
+ | * Naturrecht ist Erkenntnisquelle zur moralischen Vernunft. | ||
+ | * Naturrecht ist durch [[Sünde]] und Begierde verdunkelt worden. | ||
+ | * Niemand darf sich zum [[Richter]] der eigenen Angelegenheiten erheben. ([[Luther]]) | ||
+ | ==== Melanchthon 1538 ==== | ||
+ | - geht von der Ebenbildlichkeit Gottes aus → das Recht soll dem verderbten Zustand, ausgehend vom Zustand der Unschuld vor dem [[Sündenfall]], | ||
+ | |||
+ | ==== Pufendorf 1670 ==== | ||
- sieht in der sittlichen Natur des Menschen die [[Quelle]] des Naturrechts, | - sieht in der sittlichen Natur des Menschen die [[Quelle]] des Naturrechts, | ||
- im Ggs. zu [[Grotius]] betont [[Pufendorf]], | - im Ggs. zu [[Grotius]] betont [[Pufendorf]], | ||
+ | ==== Wolff 1720 ==== | ||
+ | Hallesche Schule\\ | ||
+ | Dieses Naturrecht hatte seine Sätze ohne weitere [[Kritik]] den Vorstellungen der Zeit entnommen, dieselbe aber nicht in ihrer inneren [[Notwendigkeit]] aufgewiesen, | ||
+ | ===== Moderne ===== | ||
- | ==== 4. Gans um 1830 ==== | + | ==== Gans 1830 ==== |
- | - jeder, der eine [[Reflexion]] über Recht und [[Staat]] hat, hat auch sein Naturrecht | + | - jeder, der eine Reflexion über Recht und [[Staat]] hat, hat auch sein Naturrecht |
- Zufriedenheit mit Staat → die persönlichen Rechte lösen sich im Idealzustand des zu Erreichenden auf | - Zufriedenheit mit Staat → die persönlichen Rechte lösen sich im Idealzustand des zu Erreichenden auf | ||
- | - [[Unzufriedenheit]] mit Staat → positives Recht stellt dar, wie es in seiner wahren Innerlichkeit ist und vergleicht Seinszustand mit Istzustand, was zur Formulierung ewiger Grundsätze führt | + | - [[Unzufriedenheit]] mit Staat → positives Recht stellt dar, wie es in seiner wahren |
- verwirklicht sich alle Tage und gewinnt so täglich Daseinsberechtigung ABER: Was [[positiv]] ist, ist noch längst nicht philosophisch! \\ | - verwirklicht sich alle Tage und gewinnt so täglich Daseinsberechtigung ABER: Was [[positiv]] ist, ist noch längst nicht philosophisch! \\ | ||
- | ==== Wolffsche Schule Halle ==== | ||
- | Dieses Naturrecht hatte seine Sätze ohne weitere [[Kritik]] den Vorstellungen der Zeit entnommen, dieselbe aber nicht in ihrer inneren [[Notwendigkeit]] aufgewiesen, | ||
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- | ===== Luthers Definition: lex naturae ===== | ||
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- | * [[Gott]] hat sein Gesetz in aller Menschen [[Herz]] geschrieben. | ||
- | * Naturrecht ist Erkenntnisquelle zur moralischen Vernunft. | ||
- | * Naturrecht ist durch [[Sünde]] und Begierde verdunkelt worden. | ||
- | * Niemand darf sich zum [[Richter]] der eigenen Angelegenheiten erheben. ([[Luther]]) |
naturrecht.1282819691.txt.gz · Zuletzt geändert: 2019/07/28 12:09 (Externe Bearbeitung)