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naturrecht

NATURRECHT

- das Recht mutterrechtlicher Staaten (BACHOFEN)
- hat seine BEDEUTUNG durch Rechtsfertigungsinterpretation → bestehende Verhältnisse werden gerechtfertigt aus dem RECHT des Einzelnen, Stärksten - im GEGENSATZ dazu steht das historische Recht, ius divinum

abstrakt: vor jedem VERTRAG
hypothetisch: nach jedem Vertrag

- stellt dem Recht der GESELLSCHAFT das Recht der begrifflichen PERSÖNLICHKEIT gegenüber ABER unter dem natürlichen ZUSTAND versteht jeder die Fahrt nach seinen Utopien (BAHR)
- GEWALT ist naturgegeben, d.h., Gewalt ist nur im Bereich der Zwecke möglich (BENJAMIN)
- induktiv: vom einzelnen wird ausgegangen, dessen Pflichten, d.i. die Pflichtenlehre → Gegenposition zu Aristoteles; der ging deduktiv, von der Gesellschaft und deren Pflichten aus und setzte von deren ZWECK die Pflichten des einzelnen fest
- bedeutet als DEMOKRATIE eine allen Menschen geschenkte ARISTOKRATIE, d.i. eine im TRAUM der WÜRDE SELBST gelegene Folge, sofern bürgerlich-humanistisches Wollendürfen garantiert ist (BLOCH)
- PATHOS des dritten Standes\
- eigentliche SUBSTANZ tradierten Rechts → der tradierte Souveränitätsanspruch der Schweizer: Wir haben diesen BODEN UNS erschaffen durch unsrer Hände FLEIß. (SCHILLER)
- wird von uns nicht als Wissenschaft anerkannt; sie ist die positive Jurisprudenz, philosophisch bearbeitet (SCHLEGEL)
- wird nicht von gesunder VERNUNFT, sondern von Begierde und MACHT bestimmt (nicht negativ gemeint) → der MENSCH benötigt die Erziehungszeit, um die Vernunft auszuprägen; die ZEIT vor der Erlangung der Vernunft ist durch die Macht der Begierden gekennzeichnet, wozu er aber Recht besitzt (SPINOZA)
- die Quellen der menschlichen Rechtsbegriffe sind nicht bloß aus den zehn Geboten ableitbar, sondern v.a. aus der sittlichen NATUR des Menschen (THOMASIUS)
- VERWANDTSCHAFT zum sozialutopischen Entwurf
- Die GESCHICHTE des Naturrechts ist immer nur wenige Schritte der wirklichen Rechtslehre voraus. Naturrecht hört nicht nur auf, sie hört in einem in sich bestimmt verlaufenden zielgerichteten PROZEß, dessen Ende absehbar ist, auf.

siehe auch SUBSTANZ vs. MENSCH

Mittelalter

- das scholastische Naturrecht ist die größte Leistung des Thomas von Aquin und die reifste Frucht der ARISTOTELES-RENAISSANCE, aber ihr fehlt der BEGRIFF des Kaisers
- aus der Natur des Menschen und der Dinge wird alles abgeleitet, daher Naturrecht, sind zwar GEMEINSCHAFT, BERUF, Recht und Obrigkeit zu finden, aber es fehlt an einer Begrifflichkeit für die Autorität/MAJESTÄT des Kaisers und einer des Reiches
- die Nominalisten negieren das REICH als politischen Gedanken wie sie auch den Gedanken des päpstlichen UNIVERSALISMUS bekämpfen (Freyer)

Frühneuzeit

Grotius 1625

- bezeichnet den menschlichen Naturtrieb der Geselligkeit und die daraus entspringenden Forderungen als Quellen des Rechts
- läßt jedoch die äußeren Einwirkungen der OFFENBARUNG bestehen

Luther 1520

  • GOTT hat sein GESETZ in aller Menschen HERZ geschrieben.
  • Naturrecht ist Erkenntnisquelle zur moralischen Vernunft.
  • Naturrecht ist durch SÜNDE und Begierde verdunkelt worden.
  • Niemand darf sich zum RICHTER der eigenen Angelegenheiten erheben. (LUTHER)

Melanchthon 1538

- geht von der Ebenbildlichkeit Gottes aus → das Recht soll dem verderbten Zustand, ausgehend vom Zustand der Unschuld vor dem SÜNDENFALL, nachgehend, den Menschen der Unschuld zurückführen

Pufendorf 1670

- sieht in der sittlichen Natur des Menschen die QUELLE des Naturrechts, denn die natürliche Erkenntnisfähigkeit des Menschen reicht zur ERKENNTNIS des Rechts aus
- im Ggs. zu GROTIUS betont PUFENDORF, daß die Offenbarung zwar gilt, doch das Recht nicht berühre

Wolff 1720

Hallesche Schule
Dieses Naturrecht hatte seine Sätze ohne weitere KRITIK den Vorstellungen der Zeit entnommen, dieselbe aber nicht in ihrer inneren NOTWENDIGKEIT aufgewiesen, sondern als Wahrheiten aneinandergereiht. Die WAHRHEIT dieser Behandlungsweise bestand in dem Grundgedanken, daß das Vernünftige nicht dem Wirklichen gegenüber stehe, sondern in der Tat wirklich sei, die UNWAHRHEIT aber, daß man dieses Vernünftige in die Fesseln endlicher Verstandesabstraktionen bannen wollte. (Hettner)

Moderne

Gans 1830

- jeder, der eine Reflexion über Recht und STAAT hat, hat auch sein Naturrecht

  1. Zufriedenheit mit Staat → die persönlichen Rechte lösen sich im Idealzustand des zu Erreichenden auf
  2. UNZUFRIEDENHEIT mit Staat → positives Recht stellt dar, wie es in seiner wahren INNERLICHKEIT ist und vergleicht Seinszustand mit Istzustand, was zur Formulierung ewiger Grundsätze führt

- verwirklicht sich alle Tage und gewinnt so täglich Daseinsberechtigung ABER: Was POSITIV ist, ist noch längst nicht philosophisch!

naturrecht.txt · Zuletzt geändert: 2024/06/18 04:46 von Robert-Christian Knorr