ÄMTERLAUFBAHN

römische Ämterlaufbahn

- wurde durch das GESETZ des VILLIUS 180 v.Chr. festgelegt
- erste Bewerbung um ein Amt im Alter von 28 Jahren, zuvor zehn Jahre DIENST in der Armee beziehungsweise Bereitstellung für den Dienst in der Armee, den die Aushebungsliste festlegte
- man mußte QUÄSTOR und ÄDIL gewesen sein
- frühestens mit 40 Jahren konnte man PRÄTOR werden, frühestens mit 43 Konsul