ALLOD

- wird im ersten salischen RECHT von 508 bereits als al [alles] god [gut] beschrieben
- das frei verfügbare EIGENTUM → bewegliches Eigentum
- das VERMÖGEN, das ein Lehnsmann neben seinem Lehnsgut unabhängig vom Lehnsherrn in seinem freien Eigentum hatte

Allodialgut

- im GEGENSATZ zum fiskalischen Besitz (Staatsgut) das Privatvermögen einer fürstlichen/privaten Familie