AMTSINHABER

- einer, der effizient die Amtsgeschäfte führt, wobei er nur die laufenden Angelegenheiten erledigt
- seine Besonderheit besteht darin, daß er im Dienste der Neurosen seiner Wähler steht und nicht – wie der Staatsmann – seiner Klientel zur HERRSCHAFT über ihre Neurosen verhülft
- im Unterschied zum Demagogen bedient er sich nicht der Neurosen seiner Gefolgschaft, um zu herrschen
- sein politischer Erfolg gründet darauf, daß er den Wählern ein Bild der REALITÄT anbietet, in dem alle ANGST machenden Elemente fehlen