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ANTINOMIE

Herkunft: corpus iustiniani → gegensätzliche Behauptungen über ein und denselben Sachverhalt existieren gleichberechtigt nebeneinander;
- in sie verfällt die menschliche VERNUNFT notwendigerweise, wenn sie über die Dinge an sich nachzudenken beginnt, somit stärker als WIDERSPRUCH, aber diesen doch als Oberbegriff besitzend
- VEREINIGUNG von SUBJEKT und OBJEKT mit gleichzeitigem Rückführen in die Reflexion mit dem höchsten Grundsatz (Hegel)
Zustand der Vernunft bei dialektischen Schlüssen:

- eine logische Aussage, die sowohl kontradiktorisch als auch beweisbar ist (QUINE)

christliche Antinomien

Kants Entwicklung bei der Fassung des Begriffs

1. Fassung des Begriffs

Widerstreit der Vernunft – das GESETZ, alles Bedingte schließlich in etwas Unbedingtem zu verankern - gegen Widerstreit der Gesetze – FORDERUNG, im Bereich der ERFAHRUNG jede Bedingung wiederrum als bedingt anzusehen
- die Antinomie offenbart sich in der Anwendung der Gesetze

2. Fassung des Begriffs

- Widerstreit zweier Behauptungen, die jeweils gleich stringent beweisbar erscheinen
- STREIT von Maximen, Grundsätzen (nomoi) thesis cum antithesi

3. Fassung des Begriffs

- Widerspruch zwischen Zustand der Vernunft und dem PHÄNOMEN der menschlichen Vernunft, d.i. die Antinomie der reinen Vernunft → die Vernunft macht es dem Verstand entweder zu kurz oder zu lang
zu kurz: Problem des Unbedingten
zu lang: Problem des unendlichen REGRESSUS
- anthropologische Relevanz: Antinomie zwischen dem VERMÖGEN der Welteinrichtung und dem Verstand als dem Vermögen der Weltüberschreitung

Kants vier Antinomien im Wortlaut: http://antinomien.de.ki/