BÜRGERRECHT

- RECHT der aktiven Teilnahme an der gesetzgebenden GEWALT (HEEREN)

spartanisches Bürgerrecht

- spartanischer BÜRGER ist, wer die vom STAAT geforderte Kindererziehung (</font><font face ="symbol, serif">agogh</font>) durchmachte und im Stande ist, vom eigenen GRUND und Boden die Naturalleistungen zu den SYSKENIEN zu liefern