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BÜRGER

- Wenn ein Bürger traumverloren daherwandelt und nur von Kultur, Zivilisation und ästhetischer Weltbefriedigung redet, dann sage [1929] ich ihm: 'Du bist für die deutsche Nation verloren! Du paßt in den berliner Westen! Gehe dorthin, hopse deine Negertänze zu Ende und verrecke.' (HITLER)
- ist PERSON, besitzt, und Sache, wird besessen; jeder einzelne Bürger ist eine wahre Sache: der STAAT ist die große Person, welche ihn besitzt; aber dieser BESITZ ist kein toter, keine Leibeigenschaft, kein einseitiges, despotisches Festhalten, sondern ein gegenseitiges Wechselwirken (Adam Müller)
- der mündige Bürger ist gegenüber den Einwohnern in der Minderzahl (SCHUMPETER)
- BEGRIFF mußte Ende des 19. Jahrhunderts durch die starke Differenzierung in bezug auf BESITZ und BILDUNG enger eingegrenzt werden
- ursprünglich Bewohner einer BURG, später derjenige, der städtische Rechte besaß
- im preußischen Landrecht derjenige, der nicht ADEL oder Bauer war (Stillich)

Gottfried August Bürger

1747-94
Stürmer
- dichtender Pfarrersohn, ein Hungerdichter
- heiratet die ungeliebte Schwester, später die GELIEBTE, die aber bald stirbt
- versucht in den 1780er Jahren, HOMER in Jamben zu bringen
- empört sich gegen GOTT und endet im Heillosen → die Apokalypsereiter bringen seinen UNTERGANG → Kann sich das große und empörte Ego mit dem Volksliedhaften verbinden?
- schuf mit „Leonore“ die älteste deutsche Ballade
- stand dem Hain nahe
- er war dem armen Mann mit GEWISSEN ein BEGRIFF, doch der konnte seine Bücher nicht kaufen

Lebensbeichte

Durch viele und fragwürdige Widerwärtigkeiten bin ich an LEIB und SEELE so bestimmt worden, daß ich oft in eine trübe melancholische LAUNE und dabei in eine OHNMACHT des Geistes versinke, die mich gewiß nicht empfehlen kann. LIEBE aber, ungemeine Liebe, brächte vielleicht jetzt noch eine Wiedergeburt in mir zustande.
- eine der ersten Erfordernisse des Dichters ist Idealisie­rung beziehungsweise Veredelung, ohne welche er aufhört, seinen Namen zu verdienen (SCHILLER)

griechischer Bürger

- jeder Vollbürger muß im Laufe seines LEBENs dem staatlich verordneten GOTTESDIENST frönen → sein persönlicher GLAUBE bleibt davon unberührt und ist frei, d.i. die EUSEBIE, eine staatsbürgerliche PFLICHT
- Teilhabe an Rechtsprechung und REGIERUNG
- Wechselbeziehung zwischen regieren und regiert werden

römischer Bürger

- ein für die GEMEINSCHAFT mobilisierbarer Soldat
- besitzt Abgabenpflicht
- WÄHLER
- möglicher Kandidat für öffentliche Funktionen

buerger.txt · Zuletzt geändert: 2022/11/20 13:29 von Robert-Christian Knorr