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EGOWiG

1968
Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz
- zu diesem GESETZ fand keine Aussprache im Bundestag statt, weil sich niemand dafür interessierte; das Gesetz schien bedeutungslos, doch es veränderte den Blickwinkel auf vieles

Inhalt

Wenn dem Gehilfen kein eigener Mordvorsatz nachgewiesen werden kann, verjährt seine Tat nach fünfzehn Jahren.

Bedeutung

- alle Taten während der ns-ZEIT wurden somit rückwirkend zum 8. Mai 1960 als verjährt erklärt und Tausende von Ermittlungsverfahren mußten eingestellt werden