ERKENNTNISLOGIK

- interessiert sich nicht für Tatsachenfragen, quid facti, sondern nur für Geltungsfragen, quid iuris, d.h. für Fragen von der Art, ob und wie ein SATZ begründet werden kann; ob er nachprüfbar ist; olb er von gewissen anderen Sätzen logisch abhängt oder mit ihnen in Widerspruch steht (POPPER)