FELWINGER

Johann Paul Felwinger

um 1661
JURIST
- im SCHATTEN der Gießener RECHTSSCHULE stehend
- argumentiert wie Reinking die Souveränität des KAISERs
- die wahre MONARCHIE, majestas realis, geht in der majestas personalis auf → weil keine Souveränitätsstellung vorstellbar ist, muß das REICH eine Monarchie sein