Inhaltsverzeichnis
RECHTSSCHULE
analytische Rechtsschule
Jeremy BENTHAM, John Austin, HOBBES
- wurde von MAINE kritisiert, indem er bestritt, daß die Person oder Gruppe des Souveräns über die zusammengefaßte KRAFT der GESELLSCHAFT in unkontrollierter Willensausübung verfüge
historische Rechtsschule
- setzte gegen die Vernunftsrechtsschule (Thibaut) die Antithese und betonte den Entwicklungsgedanken
- das RECHT wird als Ergebnis eines Entwicklungsprozesses begriffen, ist demnach in steter Entwicklung, als umstandsabhängig
- mit HERDER wird zugleich behauptet, daß jedem VOLK ein spezifisches Recht eigen, das Teil seiner KULTUR ist → Entwicklung über Entwicklung des Volksgeistes (SAVIGNY)
- an der Kodifikationsfrage schieden sich die GEISTER, wessen SCHULE man sich zugehörig fühlte
römische Rechtsschulen
- seit der Zeitenwende existierten zwei Rechtsschulen in ROM, die republikanisch eingestellte Schule der PROKULEIANER - nach einem Schüler Labeos - und die kaisertreuen Sabianer - nach einem Schüler Capitos
- sie unterschieden sich in diesem PRINZIP, das aber sich nur in der Methodik von Untersuchungen und dem Entscheidungsprozeß ausdrückte → politische Streitereien zwischen den beiden Schulen sind nicht bekannt
- wichtig war auch die Entstehung der „Institutionen“ von GAIUS, einem Rechtsbuch aus Syrien