GEBURTSSTAND

- regelte im Frühmittelalter die Bewertung seines Rechtsstands
- die rechtliche WERTUNG drückte sich im Wergeld aus

- besonders die am Hofe ihres Herrn Lebenden wurden SCHLECHT behandelt und mußten unangemessene Dienste verrichten, servi non casati, die eine überlassene Hofstelle benutzten konnten durch FLEIß und GLÜCK allmählich zu Halbfreien beziehungsweise Freien werden, servi casati, doch auch diese waren sachrechtlich verbunden, nicht personenrechtlich