GENTESRECHT
in der frühen römischen
REPUBLIK
gegenseitiges
RECHT
, das
EIGENTUM
eines verstorbenen Gentilen zu erben
BESITZ
eines gemeinsamen Begräbnisplatzes
gemeinsame religiöse Feiern,
sacra gentilicia
die Verpflichtung, nicht innerhalb der Gens zu
HEIRATEN
gemeinsamer Grundbesitz
gegenseitige Verpflichtung zu Hilfe, Verteidigung und
ABWEHR
von
UNRECHT
das Recht, den Gentilnamen zu tragen
das Recht,
FREMD
e in die Gens zu adoptieren
das Recht, Häuptlinge zu wählen und abzusetzen