GRAFENGERICHT

- bei den FRANKEN quasi die zweithöchste Instanz nach dem KÖNIGSGERICHT
- alle sechs Wochen hielt der GRAF eine Gerichtsversammlung ab, in der als ständige Urteilsfinder die RACHINBURGEN fungierten, deren URTEILsvorschlag die Zustimmung aller Gemeindemitglieder, THINGgenossen, bedurfte
- nach einer Reform Karls des Großen fungierten Schöffen, scabini, als Urteilsfinder