HALBFREIE

- ehemalige Freie, die in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Großen geraten waren beziehungsweise Angehörige unterworfener Völker
- standen nicht ins sachenrechtlichem EIGENTUM zu ihrem HERRn
- waren rechtsfähig
- zahlten dem Herrn eine Abgabe, maritagium, und waren an die SCHOLLE gebunden, glebae adscripti