HANDSCHUH

- galt im heidnischen und frühchristlichen SACHSEN als Symbol für EIGENTUM; wurde der Handschuh überreicht, so galt gleichsam die Übertragung von Eigentumsverhältnissen, die zuvor mündlich festgelegt worden waren
- wurde u.a. noch von Heinrich II. zur INVESTITUR der Bischöfe gehandhabt