HAUSGUT

- GÜTER, die der Herrscher besaß, bevor er Herrscher wurde
- der erbliche Besitz der die KRONE - KÖNIG, HERZOG, GRAF - tragenden DYNASTIE → eigentlich nur für den König als oberstem LEHNSHERRn mögliche BEGRIFFszuweisung

Hausgut der Ottonen

Duderstadt, Gandersheim, Grone bei Göttingen, Nordhausen, Pöhlde, QUEDLINBURG, Wallhausen, Werla
später: MAGDEBURG