- ist nach germanischen, nach deutschem RECHT Herr seiner Schlösser, Herr seiner Domänen, er ist auch der Kriegsherr - er hat aber nicht über einen Pfennig Steuer zu verfügen, wenn er ihm nicht von den Landständen bewilligt wird (WALDECK)
- alle Menschen beneiden ihn, solange sie sein Ende nicht kennen (XENOPHON)