JAHR UND TAG

- Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtsterminologie
13*28+1 = 365 : heidnisches MONDjahr und Ausgleichstag
ein Jahr, sechs Wochen und drei Tage
- der GRAF muß alle sechs Wochen ein THING abhalten, das drei Tage dauert → dem Gläubiger soll Gelegenheit gegeben werden, seine SCHULDen in diesem Zeitraum zu begleichen