KIRCHNER

Hermann Kirchner

um 1608
Jurist
- bedient sich als erster der Unterscheidung majestas realis, oberste SOUVERÄNITÄT als PRINZIP, und majestas personalis, als Tatsächliches, Inkorporiertes, um u.a. die Komplexheit des Sinnzusammenhangs STAATSFORM-Verwaltungsapparat auszudrücken