LANDESHERRSCHAFT

- auch Landesherr, Landesherrlichkeit oder Territorialhoheit
- seit dem 11. Jahrhundert entstehende, im 13. Jahrhundert ausgebildete tatsächliche GEWALT, bestehend aus einem Komplex von teils staatlichen, teils privaten Rechten und daher mit den verschiedensten Ausdrücken bezeichnet
- ausgeübt innerhalb eines bestimmten Gebietes, des Territoriums
- URSPRUNG der Landesherrschaft war die Gerichtsgewalt des GRAFen, der sich nach und nach auch die übrigen Hoheitsrechte angliederten