LEHEN

- eine Rente abwerfende Länderei, dessen Vergabe zwischen dem Verleiher und dem Beliehenen ein bestimmtes Rechtsverhältnis begründet
- der Beliehene ist in Kriegs- und Friedenszeiten zu Diensten verpflichtet, die vertraglich festgelegt wurden und rituell bestätigt wurden → Lehensvergabe mit Treueid und Friedenskuß
- bestand aus zwei Elementen

- der Lehnsmann besaß ein Nutzungsrecht an Liegenschaften und Rechten, die Gewinn abwarfen
- der Lehnsmann mußte dafür HOFFAHRT und HEERFAHRT leisten

Mannlehen

feudum masculinum
- letztlich war das Lehnswesen aufgrund der Heerespflicht eine männliche Angelegenheit
- im 18. Jahrhundert klagte MÖSER auch das Recht der Töchter ein, denn es könne ein Frauenzimmer gar wohl ein MANN sein