HEERFAHRT
- Die TreuePFLICHT zwischen Lehnsherren und Vasall war gegenseitig. Die DIENSTpflicht bestand vor allem aus dem RITTERdienst und der Heerfahrt, wobei letzteres insbesondere die Romfahrt, d. i. der Zug zur KAISERkrönung nach ROM, beinhaltete.