LEHNSHERR

- besaß die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen
- überließ dem Vasallen ein LEHEN (Land oder Amt) und gewährte ihnen Unterhalt und Schutz (z.B. vor Gericht oder im Angriffsfall)
- im Gegenzug waren die Vasallen ihm dafür zu TREUE, GEHORSAM und DIENST verpflichtet