Befindet sich ein kleinerer
STAAT zwischen den Operationsbasen zweier kriegführenden Staaten und bildet er in der Folge einen Teil des Kampffeldes, so ist es von wesentlicher
BEDEUTUNG, von diesem Staate vor oder mit dem Beginn des
Krieges militärischen Besitz zu ergreifen; sei es im
INTERESSE des direkten eigenen Vorteils oder um den kleineren Staat nicht in die Hände des Feindes fallen zu lassen.