NOTORIETÄT

auch Notorität
- Inanspruchnahme des Augenscheinlichen vor Gericht oder dem PARLAMENT, GEWIßHEIT: beispielsweise mußten vor dem REICHSTAG die Gewählten zugeben, daß sie es sind, die gewählt worden sind, weshalb sich mancher, z.B. FÜRST zu Solms-Hohensolms-Lich, auf Notorität berief