PFAHLBÜRGER

- wohnten außerhalb der STADT, standen aber zur Stadt in einem Rechtsverhältnis
- sie leisteten Abgaben und standen in einem Schutzverhältnis der Stadt, was bei Königsstädten, Reichsstädte, besondere ENTWICKLUNG fand, so daß die Landesherren im STATUTUM in favorem principum ein Pfahlbürgerverbot durchsetzten
- bei Angriffen auf die Stadt wurden sie nicht, im GEGENSATZ zu den Spießbürgern, zur Verteidigung herangezogen
- zu denselben gehörten auch Studenten