REGALIEN

iura regalia
- die dem KÖNIG zustehenden Hoheitsrechte, die ihm Einkünfte einbrachten
- GÜTER mit allgemeinen Rechten des Herrschers wie Bistümern oder Abteien/Klöstern etc. → dem KÖNIG fließen Einkünfte eines Bistums zu, wenn er sich auf dem BODEN dieses Bistums aufhält oder kein Bischof eingesetzt ist/da ist
- wurden 1158 in Roncaglia durch Martinus, BULGARUS, HUGO und Jacobus – die sogenannten quattuor doctores - auf Veranlassung Friedrichs I. in einem Regalienkatalog festgestellt