2.
POLITIK: Begriff aus der Zeit
Friedrichs II. von Preußen → General-Administration der königlichen Erlässe: sie wurde meist französischen Steuererintreibern anvertraut, die die preußische Steuerverwaltung nach dem Siebenjährigen Krieg nach französischem Vorbild intensivierten; allerdings gab es in
PREUßEN nicht das französische
SYSTEM der Verpfändung einzelner Landstriche an reiche Staatsbürger, die dann ihrerseits aus den Provinzen das herauspreßten, was sie eben herauspressen konnten, sondern es blieb alles beim
KÖNIG, der aber die in der Erfassung der Akzisen erfahrenen Franzosen als Steuereintreiber bedienstete