REICHSGUTACHTEN

consultum imperii
- der übereinstimmende Beschluß aller drei Kollegien des Reichstags
- wurde durch das Reichstagsdirektorium dem KAISER beziehungsweise Prinzipalkommissar vorgelegt und bedurfte, um ein GESETZ zu werden, der kaiserlichen SANKTION, andernfalls wurde weiter beraten
- das sanktionierte Gutachten wurde zum Reichsschluß, conclusum imperii, d.i.Gesetz, und wurde in den REICHSABSCHIED aufgenommen