auch Agent oder Kundschafter
- ihre Ausrüstung bestand während der ZEIT des Zweiten Weltkriegs aus EISENBAHN-ZÜNDER, UNTERWASSERGERÄT, KLOPFMITTEL, schallgedämpfter SCHUßWAFFE, LICHTZIELGEWEHR, LASTENFALLSCHIRM mit Personenfallschirm, FERNLENKBOOT
- entgegen landläufiger MEINUNG fungierten Attaches oder Botschaftsangehörige in Auslandsvertretungen nicht als Spione, da sie sich „auf keinen Fall exponieren durften“, allerdings wurden ab 1936 vermehrt KO gebildet (Bentivegni)
- müssen zum Feindesland gehören; manchmal reicht eine neutrale Bindung zum Feindesland
- erhalten zu Friedenszeiten keine Aufgaben
- Deckname bzw. ZIFFER für jeden angenommenen Agenten, z.B. A9 → lag zu Friedenszeiten auf Eis und wurde erst im Kriegsfall aktiviert
- Agenten, die Nachrichten weiterleiteten, eine Art Umschlagstelle, daher U90 o.ä.
Ausländer, meist kleiner von Wuchs mit spezieller Aufgabe, Truppen- bzw. Befestigungsfeststellungen zu machen
- erhielt Deckanme und Ziffer, z.B. E16, ein Reiseagent, der Erkundigungen einzog und weiterleitete
- auch Residenten, dann R7 o.ä.
- Ausländer, die gegebenenfalls die eigenen Leute ersetzen müssen
- erhielt Decknamen und Ziffer, z.B. I26 (Inlandsagent), der aber als Funkagent im deutschen Grenzgebiet arbeitete
- unterstanden der Abw. III und erhielten Deckanmen bzw. Buchstabe und Ziffern, G14 oder GV5, der sogar mit ausländischen Nachrichtendiensten in Verbindung stand (Doppelagent)
- standen nicht in der normalen Friedensarbeit, sondern meldeten in besonders angespannten Situationen durch Telephon, Telegramm oder Rückkehr über alles, was mit feindlicher MOBILMACHUNG zu tun haben könnte
- besitzen oft zwei oder mehr Pässe; auch Schläfer
- erhielt Deckname aus Buchstabe und Ziffer, z.B. S18
erfolgte durch