TALIONSPRINZIP

auch Talioprinzip
Vergeltungsrecht; in den Zwölftafelgesetzen verifiziert
- aus dem GEWOHNHEITSRECHT entstandener Rechtsgrundsatz, daß der Schädigende auf gleiche Weise, wie er schadete, geschädigt wird
Stehlen → Hand ab
die falsche Frau begatten → Schwanz ab!
- nach 450 v.Chr. wurde es zunehmend durch die abstraktere Geldstrafe ersetzt